Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
Die Höhe des Beitrags beschließt der Vorstand.
§ 3 Beiträge
Der Beitrag beträgt 12€ im Halbjahr.
§ 4 Fälligkeit der Beiträge
Der Beitrag ist jeweils zum Halbjahresbeginn zu entrichten (30.10., 30.04.).
§ 5 Zahlungsform
Der Beitrag ist als Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat zu entrichten.