Beitragsordnung

BEITRAGSORDNUNG ILMENAU ESPORT

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

Die Höhe des Beitrags beschließt der Vorstand.

§ 3 Beiträge

Der Beitrag beträgt 12€ im Halbjahr.

§ 4 Fälligkeit der Beiträge

Der Beitrag ist jeweils zum Halbjahresbeginn zu entrichten (30.10., 30.04.).

§ 5 Zahlungsform

Der Beitrag ist als Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat zu entrichten.

 

Beschlossen am 14.09.2020